Auf die entsprechenden Arbeiten, Vorbereitungen und Abklärungen konnte Rechtsanwalt B.________ auch im oberinstanzlichen Verfahren zurückgreifen. Der gebotene Aufwand für das Verfahren vor dem Obergericht hielt sich damit in Grenzen. Der Posten «gebotener Zeitaufwand» ist folglich um 6 Stunden auf 25 Stunden zu kürzen. Weiter werden von Rechtsanwalt B.________ Auslagen in der Höhe von CHF 356.40 geltend gemacht. Davon entfallen CHF 220.00 auf 550 Fotokopien à CHF 0.40.