32 zessuale noch materiell-rechtliche Schwierigkeiten auszumachen. Zudem wurde die Berufung beschränkt erhoben und der diesbezügliche Vorbereitungsaufwand für die oberinstanzliche Verhandlung entspricht praktisch demjenigen der bereits für die Vorbereitung und Durchführung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung entschädigt wurde. Es kommt hinzu, dass Rechtsanwalt B.________ im erstinstanzlichen Verfahren für 157 Stunden entschädigt worden ist (pag. 2794). Auf die entsprechenden Arbeiten, Vorbereitungen und Abklärungen konnte Rechtsanwalt B.________