und führte aus, dass sich dieses auf die notwendigen Tätigkeiten seit dem 13. Juli 2021 beziehe. Es sei ein Zeitaufwand von total 2 Stunden und 30 Minuten (45 Minuten für das Studium der schriftlichen Urteilsbegründung, 35 Minuten für drei telefonische Besprechungen mit der Klientin, 40 Minuten für fünf Korrespondenzen mit der Klientin, 15 Minuten für zwei Korrespondenzen mit dem Obergericht und 15 Minuten für zwei Korrespondenzen mit der Generalstaatsanwaltschaft) angefallen (pag. 2907 f.).