Mehrwertsteuer: jeweils zuzüglich 7.7%, ausmachend CHF 56.20) geltend. Auf entsprechende Aufforderung der Verfahrensleitung hin äusserte sich Rechtsanwalt N.________ mit Schreiben vom 25. Oktober 2021 zur Höhe der eingereichten Honorarnote und führte aus, dass sich dieses auf die notwendigen Tätigkeiten seit dem 13. Juli 2021 beziehe