Für die verbleibenden 22 Monate wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 41 Tagen wird an den zu vollziehenden Teil der Freiheitsstrafe angerechnet. Die Berufungsführerin wird ferner verurteilt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 6’000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. IV. Kosten und Entschädigungen