28 10.5.1 Tagessatzhöhe Das durchschnittliche Monatseinkommen der Berufungsführerin beläuft sich auf netto CHF 3'345.90 (vgl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 26. Januar 2022; pag. 2934). Sie verfügt über kein Vermögen, sondern hat Schulden (vgl. Betreibungsregisterauszug und Verlustscheinjournal vom 1. Februar 2022; pag. 2942 ff.). Nach Vornahme eines Pauschalabzuges von 50% (Krankenkasse, Steuern) resultiert ein Tagessatz von CHF 50.00. 10.5.2 Vollzug