10.5 mehrfache Urkundenfälschung – Gesamtgeldstrafe Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend VBRS-Richtlinien) empfehlen für einen Referenzsachverhalt, bei welchem der Täter einen Autoleasingvertrag mit einem falschen Namen unterzeichnet, weil er selber mit vielen Betreibungen verzeichnet ist, eine Strafe von 30 Strafeinheiten (S. 50 VBRS- Richtlinien). Im Vergleich dazu fällt vorliegend straferhöhend ins Gewicht, dass die Berufungsführerin die 32 Urkunden selber herstellte.