21 Geld, indem sie eine Streitigkeit in der Familie sowie die vorgenannten Betreibungen infolge Konkurs der Unternehmung bei welcher sie ein Verwaltungsmandat innehatte geltend machte. Zur Sicherheit der Rückzahlungen dieser Gelder gab sie vor, bald Leistungen aus einem vermeintlich abgeschlossenen Erbauskaufvertrag zu erhalten (pag. 122 Z. 48 ff. und Z. 62 f., pag. 123 Z. 115 ff., pag. 524 f. Z. 42 ff., pag. 526 Z. 122 f., pag. 537 Z. 693 ff., pag.