Die Berufungsführerin lockte zudem mit der Arbeit zu Gunsten des Tierwohls. Es wurde vorgespiegelt, dass der Stiftungszweck in der Förderung und Umsetzung des Tierschutzes liege (pag. 443), womit Beschützerinstinkte bzw. Helferinstinkte angesprochen wurden. So war es auch, wie die Berufungsführerin anlässlich ihrer Hafteröffnung am 8. Oktober 2015 selber zu Protokoll gab, «am wichtigsten, dass diese Personen Herz haben.» (pag. 14 Z. 98). Im Missbrauch von Bekannten und Freunden liegt für die Kammer ein Straferhöhungsgrund. Die Berufungsführerin wendete ein erhebliches Mass an Zeit und Energie für die deliktische Tätigkeit auf (pag. 2774 Z. 4 f.).