Sie führte unter anderem aus: […] Für die Geschädigten, die die Beschuldigten schon länger kannten und meinten, mit ihnen befreundet zu sein, war die Erkenntnis, getäuscht worden zu sein, besonders schmerzhaft (pag. 270, Z. 305 ff.). […] Sie [die Berufungsführerin und der Mitbeschuldigte] nutzten die teilweise schwierigen Lebensumstände der Geschädigten aus, um an deren Geld zu gelangen. Sie boten den Geschädigten eine vermeintlich neue berufliche Perspektive und veranlassten sie dazu, ihre Arbeitsstellen zu kündigen und sich zu verschulden. Die Beschuldigte war Hauptansprechperson der vermeintlichen Stiftung W.________ und erschlich sich das Vertrauen der Geschädigten.