18 gen und diese in einem zweiten Schritt aufgrund der weiteren Urkundenfälschungen zu erhöhen sein. Der Strafrahmen reicht dabei bis zu 180 Tagessätzen (vgl. Ziff. III.10.5 hiernach). 10.4 Gewerbsmässiger Betrug – Freiheitsstrafe 10.4.1 Tatschwere Objektive Tatschwere Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts bzw. Ausmass des verschuldeten Erfolges: Geschütztes Rechtsgut beim Betrug ist das Vermögen.