_ gestanden sei (Beilage 14). Die Berufungsführerin sei zu 32 Monaten Freiheitsstrafe, wovon 10 Monate unbedingt zu vollziehen seien, zu verurteilen. Die Berufungsführerin könne sich um Vollzugserleichterungen bemühen, womit auch ihre Wiedereingliederung ins Berufsleben nicht eingeschränkt würde.