Sie bereue ihre Taten und habe ein vollständiges Geständnis abgelegt. Ohne dieses Geständnis hätten sich die Ermittlungen der Untersuchungsbehörden massiv beschwerlicher gestaltet. Mit allen Geschädigten, die das gewollt hätten, seien Vereinbarungen geschlossen und die Schulden anerkannt worden. Im Verfahren sei die mangelnde Kontaktaufnahme zu den Geschädigten kritisiert worden. Teilweise hätten diese jedoch signalisiert, keinen Kontakt haben zu wollen.