Im Austrittsbericht des Psychiatriezentrums Münsingen vom 27. Juli 2020 (Beilage 3b) werde die Diagnose einer akuten polymorphen psychotischen Störung mit Symptomen einer Schizophrenie und demnach, entgegen den Darstellungen der Generalstaatsanwaltschaft, einer schweren psychischen Erkrankung gestellt. Die Berufungsführerin habe sich jedoch wieder aufgerappelt sowie während der ausserordentlich langen Verfahrensdauer von knapp 6 Jahren gesellschaftlich und beruflich gut integriert (Beilage 4, 6, 7, 9 und 10). Neben den Aussagen der Berufungsführerin sei die Stellungnahme von Frau T.________ (Beilage 9) zu beachten.