Zu den Täterkomponenten: Die Berufungsführerin sei auf einem Bauernhof aufgewachsen. Nach der Lehre zur Detailhandelsfachfrau sei sie als kaufmännische Angestellte tätig gewesen und habe entsprechende Weiterbildungen absolviert. Im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Z.________ (AG) von 2005 bis 2008 habe sie Herrn C.________ kennen gelernt. Nach Verkauf des Verlags sei sie von 2007 bis 2015 als selbständige Mediaplanerin tätig gewesen. Seit der Verhaftung im Oktober resp. der Haftentlassung im November 2015 bis zum Tod von Herrn C.________ im Jahr 2019 habe sie sich vollzeitig um dessen Pflege gekümmert (Beilage 14).