__ AG ausgegebenen Anleihen, über die Existenz und Aktivitäten der Stiftung W.________ sowie über die offenen Stellen, die Finanzkraft und die Vorsorgestiftung beruhten auf den Lügen der Berufungsführerin. Gestützt darauf disponierten die Geschädigten an die Berufungsführerin und/oder an die Stiftung W.________ Vermögen in Form von Geldbeträgen. Mangels Existenz der Stiftung sowie der Anleihen seien sämtliche durch die Geschädigten vermeintlich eingegangenen Rechtsverhältnisse nichtig. Die Beschuldigten seien überdies nicht rückzahlungsfähig. Die Renten- und die Rückforderungsansprüche könnten nicht geltend gemacht werden.