5.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Y.________ stellte und begründete anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung für die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (Hervorhebungen im Original; pag. 3046 ff): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 30. März 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ schuldig gesprochen wurde