3045): 1. Es sei die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten gemäss dem Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 30. März 2021 im Verfahren PEN 19 14/15 aufzuheben und die Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft von total 41 Tagen und unter Gewährung des bedingten Vollzuges bei einer Probezeit von zwei Jahren, zu verurteilen; 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen; 3. Die oberinstanzlichen Verteidigungskosten der Privatklägerin E.________ seien dem Kanton Bern aufzuerlegen;