4 waltschaft mit, keine Einwände gegen die Beweisanträge der Berufungsführerin zu erheben (pag. 2880 f.). Mit Verfügung vom 25. August 2021 erkannte die Verfahrensleitung die mit Berufungserklärung vom 2. August 2021 seitens der Berufungsführerin eingereichten Beilagen 1 bis 3c zu den Akten (pag. 2884 f.). Mit Schreiben vom 18. Februar 2022 (Posteingang 21. Februar 2022) stellte Rechtsanwalt B.________ namens der Berufungsführerin die Beweisanträge, es seien die Beilagen – Bericht P.________ vom 22. November 2021 (Beilage 4), Androhung