1. Zur Bezahlung von CHF 45‘752.10 Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit 05.02.2014 an die Straf- und Zivilklägerin E.________. Soweit weitergehend wird die Klage abgewiesen. 2. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 100.00 an die Straf- und Zivilklägerin E.________ persönlich sowie von CHF 11‘668.95 (inkl. Auslagen und MwSt) für ihre notwendigen Aufwendungen im Verfahren. 3. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. Letztlich traf die Vorinstanz die erforderlichen Verfügungen (Bst. C des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).