2 verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Davon sind 10 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 22 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 41 Tagen wird im Umfang von 41 Tagen auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu den auf sie entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 11'125.00 und Auslagen von CHF 2'166.50, insgesamt bestimmt auf CHF 13'291.50. […]