24 schen im Gefängnis sitzen (amtliche Akten SK 21 306, pag. 31 E. 6.5.3). Vor diesem Hintergrund führt die Vorinstanz aus, sei ernsthaft zu befürchten, dass der Beschwerdeführer im Rahmen eines unbegleiteten Ausgangs versuchen könnte, sich der weiteren Strafverfolgung in der Schweiz durch eine Flucht nach G.________(Land) zu entziehen (amtliche Akten SK 21 306, pag. 32 E. 6.5.3).