Diesem minimalen Vermögen stehen die ihm auferlegten Verfahrenskosten und die Genugtuungsforderungen der Geschädigten von über einer Million Franken gegenüber. Weiter habe der Beschwerdeführer an der Vollzugskoordinationssitzung vom 16. August 2018 gesagt, er sei bereit, seine ungerechte Strafe bis 2023 abzusitzen und werde dann die Schweiz verlassen. Er hasse dieses Land, es würden unzählige unschuldige Men-