Eine Aussicht des heute 62-jährigen Beschwerdeführers, jemals wieder in die Berufswelt einsteigen zu können, besteht nicht. Gemäss Kontoauszug vom 25. März 2021 verfügt der Beschwerdeführer bei der JVA Thorberg über ein Freikonto mit CHF 13'066.80, ein Zweckkonto mit CHF 9'792.90 und ein Sperrkonto mit CHF 4'183.35 (amtliche Akten Vorinstanz, Kontoauszug vom 25. März 2021). Diesem minimalen Vermögen stehen die ihm auferlegten Verfahrenskosten und die Genugtuungsforderungen der Geschädigten von über einer Million Franken gegenüber.