Allerdings wirkten die narzisstische Problematik mit erhöhter Anspruchshaltung, das Ignorieren der Bedürfnisse anderer, Empathiemangel und Ausnützen von Beziehungen ungünstig in Bezug auf die Fluchtgefahr. Dasselbe gelte für die Dominanzproblematik, da der Beschwerdeführer dadurch einen gewissen Druck aufweise, die derzeit unterlegene Position im Strafvollzug hinter sich lassen zu können (vgl. E. 51 hiervor; amtliche Akten BVD, pag. 927; amtliche Akten SK 21 306, pag. 23 E. 5.4.3).