In der zweiten Situation sei er von seiner Bezugsperson wegen eines nächsten Gesprächstermins angefragt worden, was zu einer massiven impulsiven Reaktion und einem Wutausbruch auf verbaler Ebene geführt habe. Er sei laut geworden, habe mit Büchern auf den Tisch geschlagen und mitgeteilt, dass mit den Bezugspersonengesprächen nur erreicht werden solle, dass er einen Artikel (59 oder 64 StGB) bekomme. Als er sich nach diesen Situationen wieder habe beruhigen und seine Anspannung und den Kontrollverlust habe ablegen können, habe er die Verantwortung für die verbale Entgleisung auf die aktuelle Corona-Situation geschoben.