Er zeige gute Arbeitsleistungen und habe nie diszipliniert werden müssen, was klar für eine Fähigkeit, straffrei zu leben, spreche. Dass er sich von der Gruppe zurückzieht und keine Gespräche mit seinen Referenten haben möchte, könne ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden. Wichtig sei nicht die Einsicht in die Tat, sondern die Fähigkeit, sein Verhalten gut steuern und somit straffrei leben zu können (amtliche Akten SK 21 306, pag. 7 ad Ziff. 5).