hes Kontrollbedürfnis zum Vorschein komme. Dasselbe gelte für seine Gewaltbereitschaft, welche sich auf der Verhaltensebene immer nur gegenüber vermeintlich schwächeren oder wehrlosen Opfern manifestiere. Unter stärkerer Konfrontation zeigten sich seine problematischen Persönlichkeitsmerkmale im Strafvollzug eher, weshalb entsprechende Konfrontationen in einem milieutherapeutischen Setting die Anteile stärker zum Vorschein bringen könnten (amtliche Akten BVD, pag 919 f.). Beim Beschwerdeführer könne aus dem Vollzugsverhalten gerade nicht auf die Legalprognose geschlossen werden (amtliche Akten BVD, pag. 920).