Das fordernde Verhalten und die Kränkbarkeit liessen sich mit den narzisstischen Persönlichkeitsmerkmalen in Zusammenhang bringen, während die Weigerung, die gemeinsame Dusche zu benutzen, am ehesten mit paranoiden Gedankengängen im Zusammenhang stehe. Die Eigenschaften der Dominanzproblematik und kaltblütig manipulativen Persönlichkeit könne der Beschwerdeführer im Vollzug gar nicht ausspielen, da er sich gegenüber den Mitarbeitenden der JVA Thorberg in einer unterlegenen Position befinde und sein Verhalten so gut steuern könne, dass er auf entsprechendes Verhalten zu verzichten vermöge, wobei allerdings sein ho-