Dazu seien Gewalthandlungen in Intimbeziehungen in den 1990er Jahren gegenüber einer Partnerin und in den Jahren 2009 und 2010 gegenüber der späteren Ehefrau bekannt. Erstere habe ausgesagt, dass der Beschwerdeführer sie stark kontrolliert und so heftig geschlagen habe, dass sie einmalig einer Spitalbehandlung bedurfte (amtliche Akten BVD, pag. 895, 904 f.). Darüber hinaus habe der Beschwerdeführer 2013 gegenüber Polizisten ein aggressives Verhalten gezeigt und sei anlässlich einer Hausdurchsuchung auch im Besitz von Waffen gewesen.