48. Bei einer chronifizierten Gewaltbereitschaft bestehe eine in der Persönlichkeit verankerte, langfristige Disposition, Gewalt anzuwenden. Beim Beschwerdeführer seien Gewalthandlungen in Form der Infizierung von 16 Opfern mit I.________ (Krankheit) über einen Zeitraum von fünf Jahren bekannt. Dazu seien Gewalthandlungen in Intimbeziehungen in den 1990er Jahren gegenüber einer Partnerin und in den Jahren 2009 und 2010 gegenüber der späteren Ehefrau bekannt.