Während die chronifizierte Gewaltbereitschaft und die kaltblütig manipulative Persönlichkeit fast ausschliesslich zur Fähigkeit beitragen würden, die Taten überhaupt begehen zu können bzw. normalerweise vorhandene Hürden zu überwinden, weise die Dominanzproblematik mit dem Streben nach Macht und Kontrolle einen Bezug zur Deliktmotivation auf, der aber allein nicht ausreiche, um das Vorgehen des Beschwerdeführers befriedigend zu erklären. Als weitere Risikoeigenschaft komme am ehesten die festgestellte narzisstische Persönlichkeit in Frage, aber auch Grössenwahn, gesteigerte Eifersucht oder gesteigerte Kränkbarkeit seien denkbar.