46. Die Notwendigkeit der Begutachtung haben die BVD im Gutachtensauftrag vom 9. April 2020 dargelegt: Anlässlich der Vollzugskoordinationssitzung vom 14. November 2019 wurde vereinbart, dass im Hinblick auf die weitere Vollzugsplanung ein neues Gutachten in Auftrag zu geben sei. Die letzte Begutachtung habe im Jahr 2010 und im Rahmen des Strafverfahrens stattgefunden. Dessen Schwerpunkt liege naturgemäss in der diagnostischen Einschätzung und der Frage der Beeinflussbarkeit bzw. Massnahmenindikation und enthalte nur wenige für die Vollzugsplanung notwendige Ausführungen.