42. In Bezug auf die allgemeinen Grundlagen zu den Vollzugslockerungen im Sinne von Ausgang und Urlaub wird vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (amtliche Akten SK 21 306, pag. 18 ff. E. 4.1 – 4.5). Gleiches gilt für die allgemeinen Ausführungen zum offenen Strafvollzug (amtliche Akten SK 21 306, pag. 32 E. 7.1). Sodann fasste die Vorinstanz den wesentlichen Inhalt des forensisch-psychiatrischen Gutachtens von Dr. med.