14 Vollzugslockerungen und Gewährung des offenen Vollzugs: 41. Wie bereits bei den BVD und der Vorinstanz, beantragt der Beschwerdeführer vorliegend, er sei so schnell wie möglich in eine offene Vollzugsanstalt zu versetzen, subsidiär seien ihm wenigstens begleitete und dann unbegleitete Ausgänge zu gewähren (amtliche Akten SK 21 306, pag. 2, 67).