11 sähen. Zudem seien die Fragen nicht korrekt gestellt worden. Darauf habe der Entscheid keine Antwort geliefert. Es sei nicht so, dass die Zusatzfragen vom Gutachter bereits beantwortet worden seien. Die Vollzugsbehörden hätten diese zu Unrecht an Stelle des Gutachters beantwortet, was willkürlich sei. Das Recht auf Zusatzfragen vor und nach dem Gutachten sei verletzt worden.