Mit Schreiben vom 4. November 2020 (amtliche Akten BVD, pag. 949) antwortete Rechtsanwältin B.________: «Da ich alle Anträge und Wünsche meines Mandanten bereits in meinem Brief vom 25. Oktober [2020] zusammengefasst habe, bringt es nichts wenn ich an der Vollzugskoordinationssitzung […] teilnehme. Diese dient ja sowieso nicht dazu, in einer gemeinsamen Diskussion die gestellten Fragen zu lösen, sondern ist nur eine formelle Sitzung, um das rechtliche Gehör meines Mandanten zu gewährleisten. Die letzte Sitzung hat gezeigt, dass meine Teilnahme somit nichts bringt. Mein Mandant will auch nicht an der Sitzung teilnehmen […].