__ den Eingang deren Schreibens vom 25. Oktober 2020. Gleichzeitig wurde sie daran erinnert, dass am 27. November 2020 die Vollzugskoordinationssitzung stattfinden werde, und es wurde um Mitteilung gebeten, ob sie daran teilnehmen werde. Es sei vorgesehen, dass dem Beschwerdeführer in Bezug auf die Vollzugslockerungsanträge an dieser