Dem Einwand des Beschwerdeführers, dass er nicht wissen könne, was von ihm erwartet werde, kann nicht gefolgt werden. Er ist es, der anscheinend jegliche Zusammenarbeit in Bezug auf die Vollzugsplanung verweigert und sich als Opfer eines Komplotts seitens Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft und Vollzug sieht (amtliche Akten BVD, Vollzugsbericht vom 4. Dezember 2020, pag. 961). Mit Schreiben vom 30. Oktober 2020 bestätigten die BVD Rechtsanwältin B.________ den Eingang deren Schreibens vom 25. Oktober 2020.