Die eingewiesene Person muss bei der Erreichung der Vollzugsziele aktiv mitwirken. Sie soll sich während des Vollzugs mit ihren Straftaten auseinandersetzen, sich ihrem Problemprofil und ihrer Ressourcen bewusst werden und Verantwortung für eigene Handlungen übernehmen sowie bereit sein, problematische Verhaltensweisen zu ändern. Sie soll darüber hinaus Deliktmechanismen verstehen, Risikosituationen, Frühwarnzeichen und Bewältigungsstrategien kennen sowie dieses erarbeitete Wissen auf die Handlungsebene umzusetzen lernen (Art. 2 Abs. 2 RL SSED 11.1).