22. In ihrer Replik vom 10. September 2021 führt die Verteidigung aus, der Vollzugsplan habe sehr wohl Einfluss auf die Gewährung von Vollzugslockerungen, da diese gewährt würden, wenn der Vollzugplan eingehalten wird. Da die Vollzugsbehörde die betreffenden Felder leer gelassen habe, habe der Beschwerdeführer nicht auf diese Ziele hinarbeiten und damit keine Ausgänge verlangen können.