Nichteintretensentscheid der Vorinstanz: 18. Zunächst ist zu prüfen, ob die Vorinstanz zu Recht nicht auf das Ersuchen des Beschwerdeführers eingetreten ist, wonach die Vollzugsbehörde aufzufordern sei, den Vollzugsplan zu vervollständigen und Vollzugslockerungsziele anzugeben.