amtliche Akten Vorinstanz). Nachfolgend wird zuerst der Nichteintretensentscheid der Vorinstanz überprüft, anschliessend werden die Rügen des Beschwerdeführers zum rechtlichen Gehör und Willkürverbot sowie zur Genehmigung durch die KoFako behandelt. Schliesslich wird überprüft, ob die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung von Vollzugslockerungen und Versetzung in den offenen Vollzug zu Recht abgewiesen hat.