17. Gemäss Art. 25 VRPG ist für den Entscheid der Kammer der Sachverhalt im Urteilszeitpunkt massgebend. Hinsichtlich des Sachverhalts und des bisherigen Verfahrens kann vorab auf die amtlichen Akten der BVD und der SID, insbesondere auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Verfügung der BVD vom 10. Dezember 2020 sowie im Entscheid der SID vom 8. Juni 2021 verwiesen werden (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 822 ff.; amtliche Akten Vorinstanz).