Zudem brachte er vor, alles spreche dafür, dass er auf der «schwarzen Liste» der SID stehe und verwies auf den beigelegten Zeitungsartikel (20minutes vom 29. Mai 2015 mit dem Titel «Deux poids, deux mesures?»). Er verlangte, dass die Vollzugsbehörde das Gericht informiere, ob eine solche «schwarze Liste» noch existiert und ob der Beschwerdeführer darin aufgelistet ist (amtliche Akten SK 21 306, pag. 69, 73, 77).