5. Am 12. Juli 2021 erhob der weiterhin durch Rechtsanwältin B.________ vertretene Beschwerdeführer beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der Vorinstanz vom 8. Juni 2021 und stellte folgende Anträge (amtliche Akten SK 21 306, pag. 1 ff.): 1. Es sei der Beschwerdeentscheid vom 8. Juni 2021 der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern abzuändern, im Sinne dass das Gesuch von A.________ um Versetzung in den offenen Vollzug sowie Gewährung von Vollzugslockerungen gutgeheissen wird und A.______