3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 11. Januar 2021 bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID, nachfolgend Vorinstanz) Beschwerde. Er beantragte die Abänderung der Verfügung der BVD vom 10. Dezember 2020 in dem Sinne, als dass das Gesuch um Versetzung in den offenen Vollzug und Gewährung von Vollzugslockerungen gutgeheissen und er so schnell wie möglich in eine offene Vollzugsanstalt versetzt werde. Zudem sei ihm eine amtliche Verteidigung zu gewähren und Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigerin zu ernennen.