Mit Urteil vom 24. März 2015 bestätigte das Bundesgericht den obergerichtlichen Entscheid im Schuld- und Strafpunkt (amtliche Akten BVD, pag. 368 ff.). Der Beschwerdeführer trat seine Strafe am 11. April 2014 an und wurde am 30. Juni 2015 in die JVA Thorberg verlegt, wo er sich noch heute befindet (amtliche Akten BVD, pag. 410 ff.).