1. Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 11. April 2014 wurde A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und mehrfachen Verbreitens menschlicher Krankheiten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Jahren, abzüglich 458 Tage Untersuchungs- und Sicherheitshaft, verurteilt (amtliche Akten der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern [nachfolgend BVD], pag. 204 ff.). Mit Urteil vom 24. März 2015 bestätigte das Bundesgericht den obergerichtlichen Entscheid im Schuld- und Strafpunkt (amtliche Akten BVD, pag.