2. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'158.40. III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Fürsprecher B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: